Schritt für Schritt erklärt
So funktionieren der Kauf weiterer Fondsanteile über die Deutsche Zweitmarkt sowie der Verkauf einer Beteiligung über die Fondsbörse / den Zweitmarkt.
1/8 Annahme der Kaufofferte
Sie haben eine Kaufofferte für Ihren geschlossenen Fonds erhalten und möchten Ihren Anteil nun veräußern?
2/8 Persönlicher Kontakt & Maklervertrag
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schließen einen Maklervertrag mit uns ab. Damit beauftragen Sie uns, Ihre Fondsbeteiligung zu vermitteln.
3/8 Direktvermittlung
Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Beteiligung zum angebotenen Preis an den Auftraggeber der Kaufofferte zu verkaufen, kümmern wir uns um die gesamte Kaufabwicklung.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihren Anteil im Rahmen des Plattformhandels zu veräußern. In diesem Fall können Sie Ihre Fondsanteile auf der Handelsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler anbieten, wo die Beteiligung zu einem vorab vereinbarten Mindestverkaufspreis eingestellt wird und potenzielle Kaufinteressenten ihre Gebote abgeben können. Wichtig: Etwaige Sonderbedingungen der Kaufofferte gelten im Plattformhandel ggf. nicht.
4/8 Kauf- & Übertragungsvertrag
In der Regel erhalten Sie und der Käufer einen vorausgefüllten Kauf- und Übertragungsvertrag, den Sie unterschrieben an uns zurücksenden.
5/8 Zustimmung Treuhand/phG
Einem Beteiligungsübertrag muss in den meisten Fällen der jeweilig zuständige Beteiligungstreuhänder bzw. der persönlich haftende Gesellschafter (phG) zustimmen. Dies geschieht je nach Gesellschaft in der Regel innerhalb von sechs bis zehn Wochen.
6/8 Auszahlung Kaufpreis und Provision
Sobald alle Voraussetzungen für die Übertragung des Anteils vorliegen bzw. eintreten werden, wird die bereits auf einem Treuhandkonto liegende Kaufpreissumme auf das von Ihnen im Maklervertrag angegebene Konto ausgezahlt.
Gut zu wissen:
Die Maklerprovision für Sie wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig!
7/8 Beteiligungsübertragung
Die Beteiligungsübertragung erfolgt durch den Beteiligungstreuhänder (TH) bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) der Fondsgesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handelsregister veranlasst.
8/8 Abschluss des Verkaufs
Zum endgültigen Abschluss des Zweitmarkthandels erhalten Sie Endschreiben und Ausfertigungen der Kaufverträge.
Sie haben Ihre Fondsbeteiligung erfolgreich verkauft!
1/9 Ankauf von Beteiligungen
Sie halten bereits einen Anteil an einem Sachwertinvestment und würden gern weitere Anteile an der Beteiligung erwerben?
2/9 Persönlicher Kontakt & Beauftragung
Im ersten Schritt schließen Sie mit uns einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sowie einen Maklervertrag ab. Damit beauftragen Sie uns, bestimmte Fondsbeteiligung(en) von Verkäufern im Direktgeschäft an Sie zu vermitteln.
3/9 Datenabfrage Treuhand/pHG
Halten Sie bereits einen Anteil an dem von Ihnen gesuchten Fonds, können Sie die zuständige Treuhand bzw. persönlich haftende Gesellschaft (phG) um die Kontaktdaten Ihrer Mitgesellschafter bitten und uns diese Liste zweckgebunden und datenschutzkonform übermitteln. Im Rahmen einer Vollmacht können wir diese Abfrage auch für Sie übernehmen.
4/9 Ansprache
Wir übernehmen die DSGVO-konforme Ansprache der Mitgesellschafter und unterbreiten ihnen schriftlich ein mit Ihnen abgestimmtes konkretes Kaufangebot. Wir sind dabei zugleich Ansprechpartner für interessierte Verkäufer und beantworten mögliche Fragen rund um das vorliegende Angebot.
5/9 Kauf- & Übertragungsvertrag
Nimmt ein Mitgesellschafter die Kaufofferte an, kümmern wir uns um die gesamte Kaufabwicklung. In der Regel erhalten Sie und der Verkäufer einen vorausgefüllten Kauf- und Übertragungsvertrag, den Sie unterschrieben an uns zurücksenden.
6/9 Zahlung Kaufpreis und Provision
Der Kaufpreis ist binnen zehn Bankarbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig und von Ihnen zzgl. der Maklerprovision auf ein für Sie eingerichtetes individuelles Einzeltreuhandkonto einzuzahlen.
Gut zu wissen:
Die Maklerprovision für Sie wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig!
7/9 Zustimmung Treuhand/phG
Einem Beteiligungsübertrag muss in den meisten Fällen der jeweilig zuständige Beteiligungstreuhänder bzw. der persönlich haftende Gesellschafter (phG) zustimmen. Dies geschieht je nach Gesellschaft in der Regel innerhalb von sechs bis zehn Wochen.
8/9 Beteiligungsübertragung
Die Beteiligungsübertragung erfolgt durch den Beteiligungstreuhänder bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) der Fondsgesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handelsregister veranlasst.
9/9 Abschluss des Handels
Zum endgültigen Abschluss des Zweitmarkthandels erhalten Sie Endschreiben und Ausfertigungen der Kaufverträge.
Zum endgültigen Abschluss des Zweitmarkthandels erhalten Sie Endschreiben und Ausfertigungen der Kaufverträge.