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5/8 Zustimmung Treuhand/phG

Einem Beteiligungs­übertrag muss in den meisten Fällen der jeweilig zuständige Beteiligungs­­treuhänder bzw. der persönlich haftende Gesellschafter (phG) zu­stimmen. Dies geschieht je nach Gesellschaft in der Regel inner­halb von sechs bis zehn Wochen.

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