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7/8 Beteiligungs­­übertragung

Die Beteiligungs­­übertragung erfolgt durch den Be­teiligungs­­­treuhänder (TH) bzw. den per­sönlich haftenden Gesell­schafter (phG) der Fonds­­­gesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handels­­­register veranlasst.

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