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8/9 Beteiligungs­­übertragung

Die Beteiligungs­­übertragung erfolgt durch den Be­teiligungs­­­treuhänder bzw. den per­sönlich haf­tenden Gesell­schafter (phG) der Fonds­­­gesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handels­­­register veranlasst.

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