Die Beteiligungsübertragung erfolgt durch den Beteiligungstreuhänder bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) der Fondsgesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handelsregister veranlasst.
Die Beteiligungsübertragung erfolgt durch den Beteiligungstreuhänder bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) der Fondsgesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handelsregister veranlasst.