Überspringen zu Hauptinhalt

NEU: SPEZIAL-AIF in Private Markets handeln.
Der neue Handelsplatz für professionelle und semiprofessionelle Anleger.

Ausgabeaufschlag bei Fonds: So teuer wird das Investment

Der Ausgabeaufschlag bei Fonds, auch Agio genannt, ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen erhoben wird. Sie dient dazu, die Kosten für Vertrieb und Verwaltung des Fonds zu decken und ist neben der Verwaltungsgebühr ein ganz wesentlicher Kostenbestandteil bei aktiv gemanagten Investmentfonds. Bei Rückgabe der Anteile wird der Ausgabeaufschlag nicht erstattet.

So wird der Ausgabeaufschlag bei Fonds berechnet

Die Berechnung des Ausgabeaufschlags kann auf zwei Arten erfolgen: mit der Nettomethode oder der Bruttomethode, wobei die Nettomethode die häufiger verwendete Variante darstellt.

  • Bei der Nettomethode wird der Ausgabeaufschlag des Fonds als Prozentsatz des Rücknahmepreises angegeben. Beispiel: Der Rücknahmepreis eines Fondsanteils beträgt 96 Euro, der Ausgabepreis 100. Der Ausgabeaufschlag beträgt also in absoluten Zahlen 4 Euro und damit 4,17 Prozent des Rücknahmepreises (4 x 100/ 96= 4,16666).
  • Bei der Bruttomethode wird der Ausgabeaufschlag des Fonds dagegen als Prozentsatz des Ausgabepreises angegeben. Ein Ausgabeaufschlag von 4,17 Prozent auf den Ausgabepreis von 100 Euro würden Kosten in Höhe von 4,17 Euro verursachen. Die Nettomethode ist also für den Anleger vorteilhafter.

Höherer Ausgabeaufschlag bei aktiv gemanagten Fonds

Die Höhe des Ausgabeaufschlags bei Fonds kann abhängig von der Fondsart und dem Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen; in der Regel bewegt sie sich zwischen drei und sieben Prozent. Als Faustregel gilt: je komplizierter die Fondsstrategie und je beratungs- und analyseintensiver der gewählte Fondstyp, umso höher fällt der Ausgabeaufschlag aus. Bei aktiv gemanagten Aktienfonds müssen Anleger daher mit vergleichsweise hohen Ausgabeaufschlägen rechnen, während passiv gemanagte Indexfonds oder leicht zu verwaltende Geldmarktfonds günstiger sind.

Angaben zur Höhe des Ausgabeaufschlags finden Anleger im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen sowie in den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI), wo alle Fondskosten dargestellt werden müssen. Bei geschlossenen Fonds hat der Ausgabeaufschlag in der Regel einen großen Anteil an den sogenannten Weichkosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit den Anlageobjekten des Fonds stehen. Diese Gelder werden nicht für den Kauf eines Sachwertes verwendet und bringen somit dem Anleger keinen Gewinn. Der Ausgabeaufschlag schmälert also die Rendite, und zwar umso mehr, je kürzer der Fonds gehalten wird. Mit zunehmender Haltedauer verringert sich der negative Einfluss auf die Rendite.

Zwei Möglichkeiten zur Zahlung des Ausgabeaufschlags

Die Zahlung des Ausgabeaufschlags bei Fonds kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Als Zuschlag zum Wert des gekauften Fonds (Fondsanteile für 1.000 Euro plus 6 Prozent Ausgabeaufschlag ergeben Gesamtkosten von 1.060 Euro).
  • Als Abzug von dem Betrag, der zum Kauf von Fondsanteilen eingesetzt wird (1.000 Euro, die insgesamt zur Verfügung stehen, minus 6 Prozent Ausgabeaufschlag ergibt 940 Euro, für die tatsächlich Fondsanteile erworben werden).

Bei geschlossenen Fonds und Einzelkäufen von Fonds wird der Ausgabeaufschlag des Fonds in der Regel auf den Kaufpreis aufgeschlagen; der Anleger muss diesen Betrag also zu Beginn der Investition zusätzlich zum Kaufpreis der Beteiligung aufbringen. Anders bei Fonds-Sparplänen: Dabei wird in den meisten Fällen der Ausgabeaufschlag von der vereinbarten Rate abgezogen und nur der reduzierte Betrag investiert.

No-Load-Fonds mit höheren Verwaltungsgebühren

Fondsgesellschaften bieten oft auch Fonds ohne Ausgabeaufschlag an, sogenannte No-Load-Fonds oder auch Trading Fonds. Um trotz des fehlenden Ausgabeaufschlags ihre Kosten zu decken, berechnen solche Fonds aber höhere Verwaltungskosten. Die geplante Anlagedauer entscheidet letzten Endes darüber, welcher Fonds für den Anleger günstiger ist. Wer seine Fondsanteile mittel- bis langfristig halten will, stellt sich in der Regel mit einem Fonds mit Ausgabeaufschlag besser, denn im Laufe der Jahre übersteigen die höheren Verwaltungsgebühren der Trading Fonds den renditeverzehrenden Einmaleffekt des Ausgabeaufschlags. Im Grunde sagt es ja schon der Name: Trading Fonds sind gedacht für den eher kurzfristig orientierten Anleger, der mit seinen Fondsanteilen handelt. Wer eine Investition in Fonds ins Auge fasst, sollte sich also nicht nur Fondsart und Risikoklasse, Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühren, sondern auch seinen Anlagehorizont gut überlegen.

BVI berechnet Wertentwicklung ohne Ausgabeaufschlag

Anleger, die sich für eine Investition in Investmentfonds interessieren, können sich beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) über die Wertentwicklungszahlen von Einmalanlagen aller bei ihm registrierten Fonds informieren. Diese Zahlen werden monatlich zum Ultimo veröffentlicht. Anleger sollten aber wissen, dass der BVI bei diesen Berechnungen den Ausgabeaufschlag von Fonds nicht berücksichtigt. Der Verband sieht die Bereitstellung der Daten lediglich als Instrument zum Vergleich der Managementleistung eines Fonds. Da die Ausgabeaufschläge unterschiedlich hoch ausfallen können, würde ihre Berücksichtigung die Ergebnisse verfälschen.

News & Produktneuheiten. Relevante Updates direkt in Ihre Mailbox.
Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der dort beschriebenen Nutzung zu.
Erfahrung

20 Jahre

Aktuelle Investmentchancen
7
Gelistete Fonds im Zweitmarkt

4.800

Vermittlungen im Zweitmarkt

60.000

Börslich überwacht

100%

An den Anfang scrollen