Die Laufzeit eines Alternativen Investments kann variieren. Sie hängt von dem Geschäftsgegenstand und dem Geschäftsmodell des Fonds ab. Der Anleger wird beim Kauf des Fondsanteils darüber informiert, mit welcher kalkulierten wirtschaftlichen Laufzeit er rechnen muss und ab wann die Liquidation (Auflösung) des Fonds beginnt. Theoretisch kann ein Alternativer Investment eine Laufzeit von wenigen Monaten haben. Die Regel sind jedoch langfristige Laufzeiten bis zu 15 Jahren.
Rückgabe beziehungsweise Veräußerung vor Ablauf der Laufzeit
Während offene Investmentfonds meistens täglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können, ist eine vorzeitige Rückgabe von Gesellschaftsanteilen an einem Alternativen Investment prinzipiell nicht möglich. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Anteile zurückzunehmen. In den vergangenen Jahren haben sich Handelsplattformen (z.B. www.zweitmarkt.de) für die Veräußerung von Fondsanteilen herausgebildet. Durch diese so genannten Zweitmarktplattformen konnte die Handelbarkeit dieser Fonds deutlich verbessert werden. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass immer ein Käufer gefunden werden kann. Im Falle eines Verkaufs ist der Abschluss eines schriftlichen Übertragungsvertrages, die Zustimmung der Fondsgesellschaft sowie ggf. Anpassungen von Handelsregistereintragungen notwendig.
Kündigung von Anteilen
Eine vorzeitige Kündigung der Fondsbeteiligung ist zumeist erst nach Ablauf einer mehrjährigen Frist möglich und kann mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er einen Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens, das nach den gesellschaftsvertraglich festgelegten Regelungen zu ermitteln ist.