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Was sind Alternative Investments?

Sachwertinvestments, die seit der Regulierung im Jahr 2013 als geschlossene Alternative Investmentfonds bezeichnet werden, sind unternehmerische Beteiligungen an Immobilien, Schiffen und vielen weiteren Sachwerten. Mit dem Erwerb eines Anteils einer geschlossenen Fondsbeteiligung erhält der Anleger deshalb alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers.

Investment in Alternative Investments

Geschlossene Fondsbeteiligungen sind eine Form der Geldanlage und werden seit der Einführung des KAGB im Jahr 2013 auch als geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) bezeichnet. Sie sind in erster Linie eine Kapitalsammelstelle zum Erwerb von Sachwerten. Die Investitionsgegenstände reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen (Private Equity). Auch Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus geschlossenen AIF finanziert, darunter zum Beispiel Windparks oder Solarparks.

Alle geschlossenen Fondsbeteiligungen basieren auf dem Grundprinzip einer unternehmerischen Beteiligung. Rechtlich werden sie meistens als Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG organisiert. Die Anleger werden somit zu Kommanditisten inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sie sind somit an allen Gewinnen und Verlusten der Fondsgesellschaft beteiligt. So profitieren sie vom Erfolg des Unternehmens in Form von Ausschüttungen, können im Falle eines Scheiterns aber auch ihr gesamtes Investment verlieren.

Wer entwickelt das Konzept für ein Alternatives Investment?

Ein geschlossener AIF wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) angeboten. Um von der BaFin zugelassen zu werden, muss regelmässig  ein Prüfverfahren durchlaufen werden. Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet im Rahmen der durch die BaFin genehmigten Anlagerichtlinien darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG auch für das Risikomanagement verantwortlich.

Im Verkaufsprospekt zusammengefasst, bedarf dieses der Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Erst dann dürfen die Gesellschaftsanteile der GmbH & Co. KG vertrieben werden. An dieser Stelle kommen Banken und Finanzdienstleister ins Spiel, die die Fondsanteile ihren Kunden vermitteln. Sobald die vorher bestimmte Summe eingeworben ist, wird der Fonds geschlossen und eine weitere Beteiligung für Anleger ist nicht mehr möglich.

In der Betriebsphase wird das Fondsobjekt von der Gesellschaft bewirtschaftet und in regelmäßigen Gesellschafterversammlungen die zentralen Entscheidungen des Unternehmens getroffen. Je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens gibt es jährliche Ausschüttungen an die Anleger. Da geschlossene Fondsbeteiligungen immer durch eine feste Laufzeit begrenzt sind, stehen am Ende dieser zum einen der Verkauf des Fondsobjektes und zum anderen die Auflösung der Gesellschaft.

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