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Die Fonds-Ausschüttung geschlossener Fonds

Die Ausschüttungen von geschlossenen Fonds sind für die meisten Anleger der entscheidende Faktor für eine Investition. Mit der Ausschüttung geben die Fonds ihre erwirtschafteten Erträge an die Geldgeber weiter, sie sagt etwas über die Rendite der Geldanlage aus. Auf die prognostizierte Fonds-Ausschüttung achten die Interessenten, wenn sie sich fragen: Lohnt sich die Anlage in einen bestimmten geschlossenen Investmentfonds für mich?

Investoren erwarten eine Rendite

Geschlossene Fonds sind eine Form der Geldanlage. Wer sein Geld in einen geschlossenen Fonds investiert, erwartet eine Rendite. Sie setzt sich zusammen aus den Gewinnausschüttungen während der Betriebszeit sowie dem Erlös nach Auflösung des Fonds und Verkauf des oder der Anlageobjekte. Anleger erwarten, dass ihre Investitionssumme während der meist langfristigen Anlage durch die Gesamterträge überschritten wird.

In den Fonds-Dokumenten geben die Anbieter von geschlossenen Fonds daher in der Regel eine Prognose über die zu erwartenden Fonds-Ausschüttungen ab. Zu den Dokumenten gehören mindestens die sogenannten wesentlichen Anlegerinformationen sowie der gesetzlich vorgeschriebene und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) formal, aber nicht inhaltlich geprüfte Verkaufsprospekt.

Die von den Anbietern zugrunde gelegten Prognosen über die Ausschüttungshöhe beruhen auf einer ganzen Reihe von Annahmen, zum Beispiel hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, Erträge, Zinsen, Verkaufserlöse und der Inflationsentwicklung. Diese Annahmen können so eintreten oder auch nicht. Die veröffentlichten prognostizierten Fonds-Ausschüttungen sind daher nur ein Anhaltspunkt für den Interessenten. Grundsätzlich haben die Anleger ein Recht auf den ihnen zustehenden Teil am möglichen Gewinn des Fonds. Sie müssen aber immer damit rechnen, möglicherweise eine geringere oder auch gar keine Ausschüttung zu bekommen, wenn die zugrunde gelegten Zahlen sich nicht in die erwartete Richtung entwickeln.

Fonds-Ausschüttungen werden aus Erträgen geplant

Für die Planung der Ausschüttungen werden die zu erwartenden Erträge eines Fonds zugrunde gelegt. Wie der Fonds seine Erträge erwirtschaftet, hängt von der Art des Fonds ab: Immobilienfonds haben laufende Mieteinnahmen, Schiffs- und Flugzeugfonds erhalten Leasingraten, Erneuerbare-Energien-Fonds nehmen Verbraucherentgelte ein. Dazu kommen Erlöse aus dem Verkauf der Investitionsobjekte, sofern der erzielte Verkaufserlös über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt.

Über die Höhe der Ausschüttung entscheidet die Gesellschafterversammlung

Alle Anleger eines geschlossenen Fonds bilden eine Gesellschaft, häufig eine Kommanditgesellschaft (KG) – festgelegt wird das im Gesellschaftervertrag. Die Kapitalanleger haben keinen Einfluss auf das operative Geschäft und kein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen der Geschäftsführung. Sie haben aber das Recht, in der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses – insbesondere über Entnahmen und Fonds-Ausschüttungen – zu entscheiden.

Fonds-Ausschüttungen erfolgen meist jährlich

Auszahlungen an die Anleger eines geschlossenen Fonds erfolgen in den meisten Fällen einmal im Jahr. Es gibt aber auch Fonds-Ausschüttungen, die mehrmals im Jahr erfolgen. Die genauen Regelungen können die Anleger im Verkaufsprospekt nachlesen. Allerdings ist nicht jede Auszahlung eine Gewinnausschüttung. Es können auch Auszahlungen an die Anleger erfolgen, wenn keine Gewinne gemacht werden, etwa um den Anlegern regelmäßige Zahlungen zu bieten. Die Gelder dafür werden beispielsweise der Liquidität entnommen. Dabei handelt es sich um Entnahmen – den Investoren wird faktisch ein Teil ihrer Anlage zurückgezahlt. Solche Zahlungen können von Anlegern als Ausschüttungen missverstanden werden. Sie sollten daher darauf achten, woher das Geld für Auszahlungen stammt, zumal diese Vorgehensweise im Falle einer Insolvenz eines geschlossenen Fonds Konsequenzen hat.

Tritt der Anleger einer Kommanditgesellschaft (Investmentkommanditgesellschaft) bei, haftet er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern in Höhe seiner übernommenen Haftsumme, die zumeist deutlich unterhalb der Zeichnungssumme (in der Regel zwischen ein und zehn Prozent) liegt.

Wird die Einlage aber ganz oder teilweise zurückgezahlt, gilt wieder die persönliche Haftung des Anlegers, sie kann jedoch maximal bis zur Höhe seiner übernommenen Haftsumme wieder aufleben. Im Falle der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter das vorab ausgezahlte Geld zurückverlangen, weil das Anlegerkonto nicht den geforderten Bestand aufweist.

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