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Geld anlegen in geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen und unterscheiden sich damit grundsätzlich von anderen Formen der Kapitalanlage. Investoren erwerben kein Wertpapier; sie werden gemeinsam mit anderen Anlegern Gesellschafter einer Personengesellschaft, meist in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer GmbH & Co KG – mit allen daraus resultierenden Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Das macht geschlossene Fonds aus

Geschlossene Fonds heißen aus zwei Gründen so:

  1. Sie sammeln Geld für ein von vornherein bestimmtes Projekt in festgelegter Höhe ein. Sobald dieser Betrag erreicht wurde, wird der Fonds geschlossen; im Unterschied zu offenen Fonds können weitere Anteile nicht erworben werden.
  2. Während der ebenfalls vorab festgelegten Laufzeit des geschlossenen Fonds liegt das Geld der Investoren in der Regel fest. Auch wenn diese ihr Kapital dringend benötigen sollten: Sie haben keinen Anspruch auf Rücknahme der Anteile durch die Gesellschaft. Es bleibt lediglich der Verkauf an Dritte, zum Beispiel über sogenannte Zweitmarktbörsen.

Wer sich dieser Bedingungen bewusst ist und sie akzeptiert, findet in geschlossenen Fonds eine Möglichkeit, sich schon mit relativ kleinen Beträgen an Großprojekten wie dem Erwerb eines Flugzeugs oder eines Containerschiffes zu beteiligen. Als Gesellschafter wird der Anteilsinhaber Miteigentümer an dem Sachwert, den der Fonds erwirbt – mit allen unternehmerischen Rechten und Pflichten. Dafür wird er in Entscheidungen einbezogen und an Gewinnen und Verlusten gleichermaßen beteiligt. Weil ein Anleger schon bei der Zeichnung eines Anteils genau weiß, welche Investition mit seinem Geld getätigt wird, gelten geschlossene Fonds als sehr transparente Form der Geldanlage.

Arten geschlossener Fonds

Für geschlossene Publikumsfonds, die auch von Privatanlegern erworben werden können, gibt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genau vor, in welche Anlagen ein solcher Fonds investieren darf. Dazu gehören neben Sachwerten auch Anteile an Gesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen (Private Equity) oder Anteile an anderen geschlossenen Fonds.

Auch welche Sachwerte zulässig sind, wird in § 261 Absatz 2 genau definiert:

  1. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland,
  2. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile,
  3. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
  4. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien,
  5. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
  6. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden,
  7. Container,
  8. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutzte Infrastruktur.

Risiken geschlossener Fonds

Anleger geschlossener Fonds sollten sich vor der Investition über die Risiken einer solchen Geldanlage informieren. Dabei treffen unterschiedliche Risiken auf unterschiedliche Fondstypen zu, sodass sich allein durch die sorgfältige Auswahl eines geschlossenen Fonds einige Risiken vermeiden oder zumindest reduzieren lassen.

  • Für geschlossene Fonds gibt es weder eine Einlagensicherung noch sonstige Absicherungen des Emittentenrisikos. Anleger müssen sich daher bewusst sein, dass sie ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren können.
  • Bei geschlossenen Fonds gibt es keine garantierten Erträge, sondern nur eine prognostizierte Rendite, die auf bestimmten Annahmen beruht. Die können sich bewahrheiten oder nicht. Dem Anleger verbleibt also ein Renditerisiko.
  • Ferner muss mit einem Fremdkapitalrisiko gerechnet werden, sofern der Fonds mit Krediten finanziert wird. Die Kreditzinsen sind nicht immer für die gesamte Laufzeit fixiert; notwendige Kreditverlängerungen können daher zu höheren Zinszahlungen und im schlimmsten Fall sogar zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen.
  • Bei geschlossenen Fonds, die nicht auf Euro-Basis kalkuliert werden, entsteht darüber hinaus ein Währungsrisiko.
  • Ein Platzierungsrisiko ergibt sich daraus, dass das Emissionshaus das notwendige Kapital nicht bekommt und das geplante Projekt daher nicht realisiert werden kann. Kosten sind trotzdem entstanden, sodass schon gewonnene Anleger möglicherweise nicht ihr komplettes eingesetztes Kapital zurückbekommen. Anleger sollten daher auf eine Platzierungsgarantie achten. Damit versichert der Vertriebspartner des Emissionshauses, alle Fondsanteile innerhalb der Zeichnungsfrist am Markt unterzubringen. Sollte ihm das nicht gelingen, übernimmt er im Rahmen dieser Garantie die Übernahme der Differenz in Euro. Hilfreich ist diese Sicherheit allerdings nur bei einem bonitätsmäßig einwandfreien Garantiegeber.

Geeignete Anleger für geschlossener Fonds

Geschlossene Fonds sind keine Anlage für jeden, können aber eine strategische Investition für Anleger mit folgenden Eigenschaften sein:

  • Sie haben Interesse an einer unternehmerischen Beteiligung. Unter Umständen ergeben sich daraus Verpflichtungen wie die Teilnahme an Versammlungen. Das erfordert Zeit und die Bereitschaft, sich umfassend zu informieren.
  • Sie kennen die Branche, in die sie investieren wollen und haben sich sorgfältig mit den Verkaufsunterlagen auseinandergesetzt. So können sie einschätzen, ob das Projekt den erwarteten Erfolg überhaupt haben kann.
  • Sie können langfristig auf das investierte Kapital verzichten, häufig zehn oder mehr Jahre.
  • Sie verfügen über ein so großes Vermögen, dass ein geschlossener Fonds nur einen Baustein in ihrem Portfolio darstellt und sie das Risiko auch auf andere Geldanlageformen verteilen können.

Sie sind in einem Alter, in dem sie trotz der jahrelangen Laufzeit von der Rückzahlung der Anteile auch noch profitieren können.

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