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Thesaurierung oder Ausschüttung – die Grundsatzentscheidung

Thesaurierung oder Ausschüttung sind die zwei Arten der Verwendung von ordentlichen und teilweise außerordentlichen Erträgen bei einem Investmentfonds. Ordentliche Erträge setzen sich je nach Fondsart aus Zinsen, Dividenden und/oder Mieteinnahmen zusammen. Außerordentliche Erträge resultieren aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien.

Ein thesaurierender Fonds schüttet seine erwirtschafteten Erträge nicht an die Anteilseigner aus, sondern behält sie ein und reinvestiert sie in passendes Anlagevermögen; man spricht daher auch von einem akkumulierenden Fonds. Ein ausschüttender Fonds dagegen leitet Erträge regelmäßig – meist einmal im Jahr – an die Investoren weiter.

Vor- und Nachteile der Thesaurierung

Thesaurierende Fonds bilden durch die sofortige Wiederanlage der Erträge mehr Vermögen als ausschüttende Fonds, selbst wenn beide Fonds dieselbe Anlagestrategie verfolgen – vorausgesetzt, die Fonds erwirtschaften eine positive Rendite. Erreicht wird das durch den Zinseszinseffekt: Nach der Thesaurierung erhöht sich der Wert des Fondsvermögens. Davon profitiert der Anleger direkt, denn das größere Fondsvermögen wird auf die gleiche Anzahl Fondsanteile verteilt: Der Wert jedes Anteils und damit das Anlagevermögen der Anteilsinhaber steigt ebenfalls.

Durch diesen Effekt eignen sich thesaurierende Fonds besonders für den langfristigen Vermögensaufbau, zum Beispiel für die Altersvorsorge. Auch für Anleger, die sich nicht großartig um ihre Geldanlage kümmern wollen, sind solche Fonds-Varianten interessant, weil die Anlage der Erträge automatisch erfolgt.

Dafür müssen Anleger eines thesaurierenden Fonds auf regelmäßige Zahlungen verzichten; Geld bekommen sie erst, wenn sie ihre Fondsanteile ganz oder teilweise verkaufen.

Thesaurierende Fonds werden für jeden Fondstyp angeboten, unabhängig von der Anlageklasse oder -strategie: Es gibt sowohl aktiv gemanagte Fonds als auch ETF (Exchange Traded Funds), alle Arten von Wertpapierfonds wie Rentenfonds, Aktienfonds, gemischte Wertpapierfonds und auch Immobilienfonds.

Unterschied Thesaurierung und Wiederanlage im Depot

Auch mit ausschüttenden Fonds lässt sich der Zinseszinseffekt erreichen, wenn Anleger die Ausschüttungen sofort wieder investieren. Die meisten Fondsgesellschaften bieten deshalb Anteilsinhabern, die ihre Fondsanteile in einem Depot bei ihnen verwalten lassen, eine automatische Wiederanlage ihrer Fonds-Ausschüttungen zu Sonderkonditionen an. Während beim Kauf von Investmentanteilen normalerweise Ausgabeaufschläge von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme (je nach Fondsart) zu leisten sind, verzichten die Gesellschaften bei der Wiederanlage von Ausschüttungen ganz oder zumindest teilweise darauf.

Der Unterschied zur Thesaurierung besteht darin, dass der Fonds die Erträge zunächst ausschüttet. Am Tag der Ausschüttung wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen abgezogen und das Fondsvermögen sinkt. Damit sinkt auch der Anteilwert jedes einzelnen Fondsanteils und das Anlagevermögen jedes Anlegers verliert an Wert. Dafür erhält jeder Anleger genau diesen Wert als Ausschüttungsbetrag, sodass insgesamt die Summe aus Anlagevermögen und Ausschüttung unverändert bleibt.

Entscheiden sich die Anleger für die sofortige Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge, bekommen sie dafür neue Fondsanteile im Wert der Ausschüttung. Ihr Anlagevermögen insgesamt bleibt also gleich, verteilt sich aber auf mehr Anteile. Demgegenüber bleibt bei der Thesaurierung die Anzahl der Anteile konstant, jeder einzelne Anteil steigt aber im Wert. Die Rendite ist bei beiden Varianten identisch.

Neue steuerliche Regelungen für thesaurierende Fonds

Grundsätzlich gilt: Erträge aus thesaurierenden und ausschüttenden Fonds sind wie alle Erträge aus Kapitalanlagen steuerpflichtig. Nur erhalten Anleger bei der Thesaurierung kein Geld, sie profitieren vielmehr vom gesteigerten Wert ihrer Anteile.

Der Gesetzgeber hat daher eine sogenannte Vorabpauschale eingeführt, die im Grunde genommen eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen darstellt. Damit wird erreicht, dass Anleger in thesaurierenden Fonds jedes Jahr zumindest einen gewissen Betrag versteuern müssen. Bei einer negativen Wertentwicklung fallen keine Steuern auf eine Vorabpauschale an.

Sobald die Anteile verkauft werden, wird die schon gezahlten Steuern auf die Vorabpauschale vom tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Diese Regelung gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische thesaurierende Fonds, die vorher unterschiedlich behandelt wurden.

Die Berechnung der Vorabpauschale wird von der depotführenden Bank übernommen; Anleger haben damit keine Arbeit. Sie müssen der Bank aber das notwendige Geld zur Abführung der Steuer zur Verfügung stellen. Dazu darf die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto des Anlegers auch ohne dessen Einwilligung einziehen.

Wer seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, wird in entsprechender Höhe vom Abzug der Steuern verschont – egal ob thesaurierender oder ausschüttender Fonds.

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